Unsere Anfrage per Mail an das Bildungsministerium vom 25.08.2021 mit dem Betreff:
"Meldebögen zur Covid-19-Impfung an Schulen"
Sehr geehrter Herr ...,
soeben wurde uns ein Schreiben übermittelt, welches wohl anscheinend von den Schulämtern an die Schulen übermittelt wurden. Diese wiederum übergeben diese an die Eltern der Kinder ab 12 Jahre. Dieses Schreiben habe ich Ihnen beigefügt.
Mit welchem Recht dürfen LehrerInnen in Gesundheitsfragen eingreifen?
Warum sind diese Zettel an die Klassenlehrer zurück zu geben?
Warum hat es eine Lehrerin, einen Lehrer zu interessieren, welche Eltern / Kinder Interesse an einer Impfung haben?
Wir äußern hier arge Datenschutzrechtliche und Gesundheitsrechtliche bedenken! Denn egal in welcher Form, hier erfahren die Lehrer, wer geimpft / wer nicht geimpft ist, wer Interesse oder eben kein Interesse hat. Wir werten dies als eine Einmischung des Bildungswesen in das Gesundheitswesen. Medizinische Daten, und dazu zählen wir auch ein / kein Interesse an einer Impfung, unterliegen dem Datenschutz in besonderem Maße, die Weitergabe an Dritte ist in der Regel nicht zulässig.
Wir Eltern fragen den generellen Impfstatus eines pädagogischen Mitarbeiters doch auch nicht ab? Oder denken Sie, dass diese uns alles, was für Kinder gefährlich werden kann, einwandfrei nachweisen können? Von deren Willen, zur Herausgabe dieser Daten, mal ganz zu schweigen.
Impfteams an Schulen üben schon genug Druck auf SuS aus, da muss man durch die Schulen nicht auch noch auf die Eltern einwirken. Wer sich für eine Impfung entscheidet, hat das aus freien Stücken selbst zu entscheiden, bei Kindern zusammen mit der Familie und zu aller Letzt mit dem Arzt zu besprechen!
Wir erwarten zu den genannten Themen eine Stellungnahme seitens des Bildungsministeriums!
Freundliche Grüße
Antwort: - noch ausstehend -
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